Möchte man ein Auto kaufen, so kann man hier zwischen einem Neuwagen und einem Gebrauchtwagen wählen. Beim Gebrauchtwagen gibt es noch die Abstufung mit dem Unfallwagen. Mit einem Unfallwagen hat man den Vorteil, dass man ein solches Auto meist deutlich günstiger kaufen kann.
Doch was bedeutet eigentlich Unfallwagen?
Unter Unfallwagen versteht man grundsätzlich erst mal ein Auto, was in einem Unfall verwickelt und einen Schaden hierbei erlitten hat. Diese Art der Beschreibung, der Definition von einem Unfallwagen ist sehr grob und rechtlich unsauber. Hier kommt es vielmehr auf das Detail, auf den Schaden konkret an.
Hat ein Auto bei einem Unfall zum Beispiel nur eine kleine Schramme erlitten und wurde diese mit Lack ausgebessert, so handelt es sich hier um keinen Unfallwagen. Vielmehr spricht man hier von einem Bagatellschaden, der bei einem Verkauf gegenüber den Käufer gemäß Urteilen unter anderem vom Bundesgerichtshof (BGH NJW 1967, 1222; 1977, 1914; 1982, 1386; so auch OLG Koblenz VRS 96, 242) auch nicht offenbarungspflichtig. Das bedeutet, ein Verkäufer muss ein solches Auto nicht als Unfallwagen verkaufen und muss den Unfall auch nicht erwähnen.
Hier gibt es aber noch eine kleine rechtliche Feinheit, wenngleich das Auto mit seinem Unfall nicht als Unfallwagen rechtlich bezeichnet werden muss, bedeutet das nicht, dass das Auto als „unfallfrei“ angeboten werden darf. Das darf ein Verkäufer in einem solchen Fall nämlich nicht tun.
Auch Abstriche beim Wert, wie es je nach Schaden bei einem Unfallwagen üblich ist, gibt es in einem solchen Fall, wo das Auto kein Unfallwagen ist, nicht. Wann also ein Unfallwagen als solches bezeichnet wird und damit auch Offenbarungspflichten bei einem Verkäufer bestehen, hängt im Wesentlichen von der Art des Schadens ab. Wobei dieser Grundsatz von einem Bagatellschaden sich nicht nur auf Unfallschäden bei einem Auto beschränkt. Auch bei den Reparaturen gibt es Unterschiede, ob diese als wertmindernd beim Verkauf gelten und gegenüber einem Käufer offenbart werden müssen. Der Austausch einer Glasscheibe, zum Beispiel der Frontscheibe oder vom Außenspiegel, muss ein Verkäufer dem potenziellen Käufer gegenüber mitteilen.
Wo liegen die Chancen und Risiken beim Kauf
Sicherlich stellt sich gerade bei einem Unfallwagen immer die Frage, wo ist hier der Vorteil, die Chance? Grundsätzlich ist ein Vorteil in der Regel der Preis. Attraktiv kann das sein, wenn es sich hier zum Beispiel um neuwertige oder es sich um hochwertige Autos handelt. Gerade wenn es tatsächlich ein Unfallwagen ist, so verliert dieser durch den Schaden an Wert. In welchem Umfang das passiert, hängt natürlich im Wesentlichen vom Schadensumfang ab, aber auch vom jeweiligen Verkäufer und dessen Beurteilung. Die Beurteilung zum Schaden kann hier durchaus sehr unterschiedlich ausfallen. Gerade bei einem schweren Unfall kann ein Auto nicht selten nur noch den sogenannten Restwert aufgrund eines wirtschaftlichen Totalschadens haben. Neben dem Vorteil den man aufgrund vom Wert bei einem Unfallwagen haben kann, stellt sich natürlich auch die Frage nach den Risiken. Und in der Tat es kann hier verschiedene Risiken geben, wie zum Beispiel Schäden die deutlich schwerer sind, als es auf den ersten Blick ersichtlich war. Was sich dann nicht nur auf die Werthaltigkeit von einem Auto auswirken kann, sondern auch auf die Kosten für die Reparatur vom Unfallschaden. Und der sicherlich aller schlimmste Fall wäre, wenn sich eine Reparatur nachträglich als vollkommen unwirtschaftlich erweist. Natürlich besteht ein Risiko bei einem Unfallwagen aber auch darin, dass der Wert, insbesondere die Wertminderung durch den Unfallwagen falsch eingeschätzt wurde. Das kann zu Gunsten von einem Käufer ausfallen, aber auch nachteilig.
Worauf beim Kauf eines Unfallwagens achten
Wenn man jetzt mit dem Gedanken vom Kauf von einem Unfallwagen spielt, so sollte man hier verschiedene Punkte beachten. Ein solcher Punkt ist die genaue Prüfung vom Unfallwagen. So sollte man hier sich möglichst genau den Schaden ansehen und vor allem, auch prüfen ob der Schaden vielleicht umfassender ist oder ob es noch weitere Schäden gibt. Hier kann man durchaus auch auf fachkundige Hilfe zurückgreifen, wie auf einen KFZ Gutachter. Das kann gerade dann geboten sein, wenn man hier nicht über ausreichende Kenntnisse verfügt. Hier kann ein KFZ Gutachter mit seinem Wissen, nicht nur zum Schaden aufklären, sondern auch Empfehlungen abgeben. Eine solche Empfehlung kann zum Beispiel sein, ob sich eine Reparatur im Hinblick auf den Schaden und den Gesamtwert vom Auto, wirtschaftlich noch lohnt. Oder ob sich generell eine Reparatur lohnt, sei es hinsichtlich des Alten vom Auto, der Kilometer-Leistung und dem generellen Zustand vom Auto. Den schließlich darf man bei einem Unfallwagen nicht den Fehler machen, dieses nur auf den Schaden zu reduzieren. Vielmehr muss man auch die anderen Punkte, wie das Alter vom Auto hier berücksichtigen. Ein KFZ Gutachter kann aber auch eine ganz grundsätzliche Frage beantworten: Ist das Auto mit seinem Unfallschaden überhaupt noch straßenverkehrstauglich?
Natürlich sollte man bei einem potenziellen Kauf von einem Unfallwagen, aber auch den Käufer zu den Schäden und zum generellen Zustand vom Auto befragen. Gerade in einem Gespräch können sich oftmals Erkenntnisse ergeben, die einem so im Rahmen der Besichtigung nicht aufgefallen sind. Das kann beispielhaft für Reparaturen gelten oder technische Probleme, die das Auto vielleicht immer mal wieder hat. Und damit es hinterher keine Unklarheiten und Missverständnisse gibt, sollte man bei einem Kauf die Schäden am Auto umfassend dokumentieren. Zum einen durch Bildaufnahmen, auch Filmaufnahmen sind hier durchaus möglich. Hat man eine KFZ Gutachter als Berater dabei, kann natürlich auch dieser die Dokumentation übernehmen. Wenn es um die Dokumentation geht, sollte man diese bei Schäden nicht nur auf eine optische Dokumentation beschränken. Vielmehr sollten die Schäden und auch die offenbarungspflichtigen Reparaturen an einem Auto, immer auch Gegenstand von einem Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer sein.
Wichtig hierbei: Damit man Rechtssicherheit hat, sollte man die Schäden genau beschreiben und auch grundsätzlich auf einen schriftlichen Kaufvertrag auch nicht verzichten. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob man den Unfallwagen bei einem Händler oder bei einer Privatperson kauft. Ein Kaufvertrag kann grundsätzlich mündlich, wie schriftlich geschlossen werden. Wegen der Beweiskraft, sollte man ausschließlich einen schriftlichen Kaufvertrag nehmen. Eine solche rechtliche Absicherung ist geboten, sollte es nach dem Kauf zu Unstimmigkeiten kommen. Sei es zum Beispiel, weil der Unfallschaden doch umfangreicher ist, als es offenbart wurde oder mitteilungspflichtige Schäden nicht geäußert wurden.